Gipfeltarife
Für häufig geführte Bergtouren in den Alpen, insbesondere in der Schweiz, veröffentlichen regionale Bergführerverbände unverbindliche Richtpreise – die sogenannten Gipfeltarife.
- Der SBV selbst ist nicht Herausgeber dieser Tarife.
- Die Gipfeltarife gelten als Orientierung für klassische Besteigungen: für eine Einzelperson über die Normalroute bei günstigen Bedingungen ab Hütte oder üblichem Ausgangspunkt.
- Der tatsächliche Preis wird vor der Tour direkt zwischen dem Gast und dem Bergführer vereinbart. Dabei werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt: Anzahl der Teilnehmenden, persönliche Voraussetzungen des Gastes, aktuelle Gelände- und Wetterverhältnisse sowie die saisonale Auslastung des Bergführers.
- Zusätzliche Kosten wie Unterkunft, Verpflegung oder Transport trägt in der Regel der Gast.
- Preise für Zustiege und Abstiege zu Hütten sind separat mit dem Bergführer zu vereinbaren.
- Alle Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, und sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit möglich.
Tagestarife
Tarife Bergführer/in
Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Bergführer vor der Tour vereinbart. Der unverbindliche Tagesrichtpreis beträgt CHF 700.00. Das Honorar kann je nach Dauer des Engagements, Länge der Tour, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste oder der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen üblicherweise zu Lasten des Gastes.
Der Richttarif für Bergführer-Aspiranten/-innen beträgt 75% des Honorars eines Bergführers, einer Bergführerin mit eidgenössischem Fachausweis.
Zudem gelten besondere Bestimmungen bei mehrtägigen Einsätzen, bei Programmabbrüchen wegen schlechten Wetters, bei Nichterfüllung des Engagements durch den Kunden sowie für Reisetage des Bergführers. Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden. Eine kurze schriftliche Bestätigung des Auftrags hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden – beispielsweise durch die Übernahme der «Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer» (AVB) des Schweizer Bergführerverbandes.
Der SBV lehnt jede Verantwortung für die Organisation und Durchführung der publizierten Touren ab. Die Veranstalter (Privatpersonen und/oder Unternehmen) tragen die alleinige Verantwortung!
Die publizierten Preise sind unverbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden.
Tarife Wanderleiter/in
Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Wanderleiter vor der Tour vereinbart. Der unverbindliche Tagesrichtpreis beträgt CHF 500.00. Das Honorar kann je nach Länge des Engagements, der Wanderung, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste, der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen zu Lasten des Gastes.
Zudem gelten besondere Bestimmungen bei mehrtägigen Einsätzen, bei Programmabbrüchen wegen schlechten Wetters, bei Nichterfüllung des Engagements durch den Kunden sowie für Reisetage des Bergführers. Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden. Eine kurze schriftliche Bestätigung des Auftrags hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden – beispielsweise durch die Übernahme der «Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer» (AVB) des Schweizer Bergführerverbandes.
Der SBV lehnt jede Verantwortung für die Organisation und Durchführung der publizierten Touren ab. Die Veranstalter (Privatpersonen und/oder Unternehmen) tragen die alleinige Verantwortung!
Die publizierten Preise sind unverbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden.
Tarife Kletterlehrer/in
Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Kletterlehrer vor der Tour vereinbart. Der unverbindliche Tagesrichtpreisbeträgt CHF 590.00. Das Honorar kann je nach Länge des Engagements, der Wanderung, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste, der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen zu Lasten des Gastes.
Zudem gelten besondere Bestimmungen bei mehrtägigen Einsätzen, bei Programmabbrüchen wegen schlechten Wetters, bei Nichterfüllung des Engagements durch den Kunden sowie für Reisetage des Bergführers. Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden. Eine kurze schriftliche Bestätigung des Auftrags hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden – beispielsweise durch die Übernahme der «Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer» (AVB) des Schweizer Bergführerverbandes.
Der SBV lehnt jede Verantwortung für die Organisation und Durchführung der publizierten Touren ab. Die Veranstalter (Privatpersonen und/oder Unternehmen) tragen die alleinige Verantwortung!
Die publizierten Preise sind unverbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden.
Haftung
Das Begehen von Routen in alpinem Gelände erfordert gute Kondition, seriöse Vorbereitung und technische Kenntnisse im Bergsport. Für sicheren Bergsport empfiehlt der SBV sich von einem Bergprofi begleiten zu lassen und eine Ausbildung unter fachkundiger Leitung.
Die Begehung der auf der SBV-Website beschriebenen Routen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der SBV lehnt jegliche Verantwortung in Bezug auf Organisation und Führung der veröffentlichten Touren ab. Die Tourenanbieter (einzelne und/oder Unternehmungen) tragen die alleinige Verantwortung!
Alle Inhalte im SBV-Website werden mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Der Schweizer Bergführerverband SBV und die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche jegliche Art gegenüber dem SBV sowie gegenüber den Autoren sind ausgeschlossen (siehe auch Rechtliche Hinweise).

