Rita Christen unterwegs im Auftrag der USAID
SBV-ASGM, 31.07.2024
Die Juristin und Präsidentin des Schweizer Bergführerverbands SBV, Rita Christen, unterstützte im Auftrag der USAID in Georgien die lokalen Tourismus- und Bergführerverbände in der Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen für Alpin-, Berg- und Skiführer. Die Unterstützung der GMGA durch Schweizer Bergführer blickt auf eine lange Tradition zurück.

Vom 20. bis 26. Mai 2024 weilte Rita Christen im Auftrag der USAID in Georgien und tauschte sich mit Behörden und dem georgischen Bergführerverband, zwecks Erarbeitung einer Verordnung über Alpin-, Berg- und Skiführer aus. Die Zusammenarbeit zwischen Georgien und der Schweiz bzw. die Unterstützung des georgischen Bergführerwesens durch Schweizer Bergführer, blickt auf eine lange Tradition zurück. So absolvierte zum Beispiel der Gründer und ehemalige Präsident des georgischen Bergführerverbands, David Rakviashvili, in der Schweiz die Bergführerausbildung.
Internationale Beraterin Rita Christen
Trotz der bedeutenden Entwicklung des Tourismus in Georgien entspricht die Regulierung des Sektors nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aus diesem Grund haben politische Instanzen sowie die georgische nationale Tourismusverwaltung 2019 mit Unterstützung der USAID ein neues Tourismusgesetz entwickelt, welches auf modernen Methoden zur Regulierung des Tourismus basiert. In Bezug auf einige Themen legt das Gesetz allgemeine Grundsätze der Regulierung fest und verweist auf sekundäre Rechtsvorschriften, die entwickelt werden müssen und in denen die Einzelheiten der Regulierung festgelegt werden. Ein solcher Bereich ist die Regulierung der speziellen Aktivitäten von Alpin-, Berg- und Skiführern.
Gemäss dem Gesetz dürfen nur zertifizierte natürliche Personen, die von einer Zertifizierungsstelle akkreditiert sind, als Alpin-, Berg- und Skiführer tätig sein. Die georgische nationale Tourismusverwaltung begann mit dem Entwurf einer Verordnung für Alpin-, Berg- und Skiführer und suchte technische Unterstützung, um die Ermittlung der besten Praktiken für diese Verordnung zu erleichtern. Das Programm zielt darauf ab, die GNTA zu unterstützen, indem es eine umfassende Überprüfung führender internationaler Praktiken sowie des lokalen Kontexts, der Vorschriften und des Tourismusgesetzes durchführt und Empfehlungen auf der Grundlage dieser Überprüfung abgibt. Die internationale Beraterin Rita Christen arbeitete eng mit dem Programm, der GNTA, dem lokalen Berater und den Tourismusverbänden in Georgien zusammen, um das Ziel des Arbeitsumfangs zu erreichen.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Überprüfung sowie dem lokalen Kontext, den Kontextvorschriften und dem Tourismusgesetz hat die Beraterin Rita Christen der GNTA Empfehlungen zur Entwicklung der Regulierung von Alpin-, Berg- und Skiführern geben.
Als Grundlagen zum Verständnis der zu erarbeitenden Vorschriften bestehen die entsprechenden Gesetze Georgiens sowie internationale Gesetze und/oder Vorschriften zur Regulierung von Alpin-, Berg- und Skiführern, wie zum Beispiel das Risikosportartengesetz und die zugehöriger Verordnung der Schweiz.
Weitere Arbeitsgrundlagen und -vorgaben
Zu beachten waren zum Beispiel das internationale Gemeinschaftsengagement innerhalb der Berg-, Alpin- und Skiführerbranche sowie die Führung behördeninterner und öffentlicher Register von Berg- und Skiführern. Es sollten Mechanismus zur Anerkennung der Qualifikationen von Berg- und Skiführern aus anderen Ländern und umgekehrt berücksichtigt werden. Zudem Best Practices betreffend obligatorische Versicherungsanforderungen für Berg- und Skiführer in ähnlichen Rechtsräumen, einschliesslich der EU. Das Gesetz sieht einen obligatorischen Versicherungsschutz für Hochrisiko-Tourismusdienstleister vor, zu denen auch Berg- und Skiführer gehören.
Ziel des Beratungsauftrags
Rita Christen hat zuhanden der Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über die Überprüfung der aktuellen Praktiken und Empfehlungen in Bezug auf das Regulierungsmodell für Alpin-, Berg- und Skiführer unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften und des Tourismusgesetzes abzuliefern.
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Andreas Brunner-Schenk ● Kommunikation / Marketing / Nachwuchsförderung ● Mail res.brunner@4000plus.ch
