Gipfeltarife
Die lokalen und regionalen Bergführerverbände verfügen teilweise für die häufig geführten Touren in ihrem Verbandsgebiet über sogenannte Gipfeltarife. Diese stellen eine blosse Empfehlung dar. Legt ein Dienstleister sein Honorar gestützt auf den Gipfeltarif fest, so ist zu berücksichtigen, dass sich dieser Tarif auf einen einzigen Gast und auf gute Verhältnisse bezieht.
Der Gipfeltarif ist deshalb den Umständen des konkreten Auftrags anzupassen (Anzahl Gäste, persönliche Verhältnisse des Gastes, Verhältnisse im Gelände, saisonale Auslastung des Dienstleisters).
Der SBV ist nicht verantwortlich für die Veröffentlichung der Gipfeltarife.
Tagestarife
Die veröffentlichten Preise sind nicht verbindlich und können sich kurzfristig ändern. Im Übrigen gelten spezielle Bestimmungen über die Anstellung bei mehrtägigem Engagement, bei Abbruch der Tour wegen schlechten Wetters, bei Nichteinhaltung des Engagements durch den Gast oder für Reisetage des Bergführers. Wichtig ist, dass diese Punkte bei der Vereinbarung eines Engagements geklärt werden. Eine kurze schriftliche Auftragsbestätigung hilft Missverständnisse zu verhindern.
Tarife Bergführer/in
Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Bergführer vor der Tour vereinbart. Das empfohlene Tageshonorar liegt im Rahmen von CHF 650.00 und CHF 850.00. Das Honorar kann je nach Dauer des Engagements, Länge der Tour, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste oder der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen üblicherweise zu Lasten des Gastes. Der Richttarif für Bergführer-Aspiranten/-innen beträgt 75% des Honorars eines Bergführers, einer Bergführerin mit eidgenössischem Fachausweis.
Tarife Wanderleiter/in
Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Wanderleiter vor der Tour vereinbart. Das empfohlene Tageshonorar beträgt CHF 500.00. Das Honorar kann je nach Länge des Engagements, der Wanderung, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste, der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen zu Lasten des Gastes.
Tarife Kletterlehrer/in
Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Kletterlehrer vor der Tour vereinbart. Das empfohlene Tageshonorar beträgt CHF 550.00. Das Honorar kann je nach Länge des Engagements, der Wanderung, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste, der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen zu Lasten des Gastes.
AVB & Mandatsvertrag
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
General Terms and Conditions (GTC)
This translation is provided for information purposes only and has no legal force.
Condizioni Generali di Contratto
La presente traduzione è fornita solo a scopo informativo e non ha valore legale.
Haftung
Das Begehen von Routen in alpinem Gelände erfordert gute Kondition, seriöse Vorbereitung und technische Kenntnisse im Bergsport. Für sicheren Bergsport empfiehlt der SBV sich von einem Bergprofi begleiten zu lassen und eine Ausbildung unter fachkundiger Leitung.
Die Begehung der auf der SBV-Website beschriebenen Routen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der SBV lehnt jegliche Verantwortung in Bezug auf Organisation und Führung der veröffentlichten Touren ab. Die Tourenanbieter (einzelne und/oder Unternehmungen) tragen die alleinige Verantwortung!
Alle Inhalte im SBV-Website werden mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Der Schweizer Bergführerverband SBV und die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche jegliche Art gegenüber dem SBV sowie gegenüber den Autoren sind ausgeschlossen (siehe auch Rechtliche Hinweise).