Kanton Wallis: Strafbescheid für «Führen ohne Bewilligung»

SBV-ASGM, 26.01.2026

Der Kanton Wallis hat gegen eine nichtschweizerische Staatsangehörige wegen «Führen ohne Bewilligung» eine hohe Busse ausgesprochen. Die «Schwarzführerin» war während mehreren Jahren im ganzen Alpenraum aktiv und führte ihre Kundinnen auf Hoch- und Klettertouren. Strafanzeigen durch den SBV, unterlegt mit Aussagen von Kundinnen, führten zur aufwendigen Strafuntersuchung mit Verurteilung, welche akzeptiert wurde und somit rechtskräftig ist.

Die in der Schweiz wohnhafte Frau verfügt über keinerlei Ausbildung, welche sie zum kommerziellen Führen von Gästen befähigen würde, so wie dies im Schweizer Gesetz über Risikoaktivitäten vorgesehen ist. Risikoaktivitäten, welche kommerziell angeboten werden, müssen mit entsprechend geschultem Personal begleitet werden – es geht dabei um nichts weniger als um die Sicherheit von Menschenleben!

Im Zeitraum vom August 2021 bis zum August 2023 bestieg die «Schwarzführerin» mit ihren Kundinnen und Kunden im Wallis zum Beispiel das Zermatter Breithorn, das Allalinhorn, das Bishorn oder das Weissmies. In der Strafanzeige des SBV wurden der Frau über 30 Hoch- oder Klettertouren in den Kantonen Wallis, Bern und Graubünden nachgewiesen.

Untermauert wurde die Strafanzeige durch die Aussagen von Kundinnen der «Schwarzführerin». Eine Kundin brach aufgrund von erheblichen Sicherheitsbedenken die geführte Klettertour ab und beschwerte sich bei einem Berner Bergführer über die fehlende Qualifikation der vermeintlich qualifizierten Anbieterin. Nachdem der Bergführer seine Kundin darauf aufmerksam gemacht hatte, dass selbige mutmasslich eine «Schwarzführerin» sein könnte, entschloss sich diese zur Anzeige beim SBV. Zudem vermittelte sie eine weitere Kundin, welche mit den Leistungen der «Schwarzführerin» nicht zufrieden war – all dies war den Sicherheitsbedenken der Kundschaft geschuldet.

Der Grossteil der Kundinnen und Kunden der «Schwarzführerin» stammte aus dem Kreis der in der Schweiz lebenden «Expats». Das Phänomen Expats als Kundinnen und Kunden von «SchwarzführerInnen» ist bei ausländischen Staatsangehörigen, welche ohne Bewilligung Führungen vornehmen, zunehmend festzustellen – der breiten Palette der Angebotsgestaltung per Internet sowie den sozialen Medien scheinen hier schwerlich Grenzen zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die in der Schweiz wohnhaften Expats betreffend der rechtlichen Rahmenbedingungen im kommerziellen Bergsteigen nicht über das Wissen über die regulatorisch begründeten Gesetze sowie das entsprechende Sicherheitsdenken verfügen dürften. Freilich schaffen hierfür auch tiefere Preisansätze in der Hochpreisinsel Schweiz entsprechende Anreize.

Der SBV erachtet es als Pflicht, die Sicherheit der Kundinnen und Kunden von kommerziell geführten Bergerlebnissen bestmöglich zu gewährleisten. «SchwarzführerInnen» (Führen ohne Bewilligung) stellen ein Risiko für Menschenleben dar.  Hierfür unterhält der SBV seit Längerem ein entsprechendes Ressort. Bei Verdacht oder der Bitte um die Kontrolle kann man sich jederzeit an unseren Ressortleiter Roland Knecht wenden. Es ist auch dies ein dringlicher Appell, um für mehr Sicherheit im Bergsport zu sorgen!

_

Schweizer Bergführerverband SBV
Ressort «Führen ohne Bewilligung»
Roland Knecht
dipl. Bergführer
+41 79 397 82 75
roland.knecht@4000plus.ch