Neu ist in den Skigebieten eine Haftpflichtversicherung obligatorisch!

Die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2022 in der Übersicht

  • LVS-Gerät, Schaufel und Sonde sind auf Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- oder Winterwanderungen in Gebieten mit Lawinengefahr zwingend mitzuführen
  • In Skigebieten ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitzuführen
  • Für Ski-, Snowboard- oder Rodelfahrende bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht
  • Alkoholisierte Wintersportler*innen werden ab 0,5 Promille gebüsst, ab 0,8 Promille strafrechtlich verfolgt

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