Neu ist in den Skigebieten eine Haftpflichtversicherung obligatorisch!
Die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2022 in der Übersicht
- LVS-Gerät, Schaufel und Sonde sind auf Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- oder Winterwanderungen in Gebieten mit Lawinengefahr zwingend mitzuführen
- In Skigebieten ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitzuführen
- Für Ski-, Snowboard- oder Rodelfahrende bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht
- Alkoholisierte Wintersportler*innen werden ab 0,5 Promille gebüsst, ab 0,8 Promille strafrechtlich verfolgt
